Hinweis: Regelungen rund um die THG-Quote ändern sich gelegentlich. Die folgenden Punkte sind eine allgemeine Einordnung, keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Wer als Unternehmen bereits auf Elektrofahrzeuge setzt, kann über die sogenannte THG-Quote zusätzliche Einnahmen erzielen — ein Aspekt, der bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung häufig unter den Tisch fällt.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Da reine Elektrofahrzeuge rechnerisch zur CO₂-Einsparung beitragen, können Halter von E-Fahrzeugen ihre eingesparte Menge an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.

Wer kann davon profitieren?

Grundsätzlich kann jeder Halter eines reinen Elektrofahrzeugs seine THG-Quote vermarkten — das gilt auch für Firmenfahrzeuge. Bei größeren Flotten kann sich das zu einer spürbaren jährlichen Zusatzeinnahme summieren.

  • Nur reine Elektrofahrzeuge sind quotenberechtigt, keine Plug-in-Hybride.
  • Die Vermarktung erfolgt in der Regel über spezialisierte Dienstleister.
  • Bei Firmenflotten lohnt sich häufig eine Sammelvermarktung über einen Anbieter.

So läuft die Vermarktung ab

Der Prozess ist inzwischen weitgehend standardisiert: Fahrzeugschein hochladen, Anbieter prüft die Berechtigung, die Auszahlung erfolgt meist jährlich. Für Flotten mit vielen Fahrzeugen bieten manche Anbieter vereinfachte Sammelprozesse an.

Die THG-Quote ersetzt keine solide Wirtschaftlichkeitsrechnung — sie ist aber ein legitimer zusätzlicher Baustein.

Fazit

Für Unternehmen mit elektrifizierter Flotte ist die THG-Quote eine unkomplizierte zusätzliche Einnahmequelle. Kombiniert mit einer eigenen Ladeinfrastruktur und Solar-Carport wird die Elektrifizierung des Fuhrparks noch wirtschaftlicher — mehr dazu in unserem Rendite-Rechner.